In Kolumbien hatte sich der Sohn einer Frau gewerkschaftlich engagiert, die in den Blumenfeldern für den Export arbeitete. Der Einsatz von gesundheitsschädigenden Chemikalien sollte begrenzt werden. Als er Flugblätter verteilte, wurde er von Paramilitärs gekidnappt und gefoltert. Doch er konnte nach einem Mordversuch entkommen. Mit Freunden floh er nach Deutschland und seine Körperverletzungen konnten heilen. Nach einigen Jahren bekamen seine Freunde politisches Asyl.
Durch eine Bekannte aus seinem Land wurde ich auf R. aufmerksam. Einige Zeit war er zu Besuch bei uns. Unterdessen bekam ich einen Brief vom Heimatpfarrer: R. habe nach Rückkehr zu seiner Mutter sicher mit dem Tod zu rechnen. Der ganze Ort sei von den Paramilitärs beherrscht. Sie hätten sein Entkommen nicht vergessen. Doch sein Asylbegehren wurde abgelehnt und er bekam nach acht Jahren Ungewissheit die Ausweisung.
Um die gewaltsame Abschiebung direkt von der deutschen Polizei in die Hände ihrer Kollegen in Kolumbien und damit auch in die der Paramilitärs zu vermeiden, sollte er besser “freiwillig” ausreisen. Die Begleitung in dieser Entscheidungssituation hatte dann auch ganz praktische Konsequenzen. Wir ließen ihn wieder bei uns wohnen und lösten seine Wohnung im benachbarten Bundesland auf. Nun musste das Reisegepäck zusammengestellt werden. Doch nach einiger Zeit entstand eine neue Situation: Mehr und mehr stellte R. die Zusammenarbeit mit uns ein. Denn parallel bereitete er sich offensichtlich auf seinen Tod vor. Er wurde immer schweigsamer, kam oft nicht zum Essen, sondern saß still auf seinem Bett und las in der Bibel. Ich schlief im Bett über ihm. Mein ganzer Körper revoltierte in den ersten Tagen. Schmerzhaft suchte ich die Balance von Nähe und Distanz zu ihm. Wie konnte ich ihn in seiner Verzweiflung begleiten? Alle Versuche, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, waren gescheitert. So hatte die politisch verantwortliche Bürgermeisterin sich auf meine Briefe hin für nicht zuständig erklärt.
Zwei Wochen vor dem Abreisetermin stahl R. einige Geräte in einem Büro, um wohl nicht mit leeren Händen in seine Heimat zurückzukehren. R. wurde – obwohl er nicht mehr verhandlungsfähig war – zu einer längeren Haftzeit verurteilt. Dadurch verlängerte sich sein Aufenthalt in Deutschland und damit auch sein Leben bisher um zwei Jahre, wenn auch weitgehend apathisch in großer Unfreiheit.
In jeder Etappe sah die Begleitung anders aus. Jetzt bleibt mir “nur” noch das Gebet für ihn und die Hoffnung, ihn trotz aller Abwehr und eigener Hilflosigkeit wieder zu sehen.
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